ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Leistungen der Firma
XD Solution GmbH

XD Solution GmbH
Lohengrinstr. 23
68199 Mannheim
E-Mail: info@xd-solution.com
Internet: xd-solution.com

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Bernd Schnabel
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Handelsregisternummer: HRB 701551
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE268452624
Inhaltlich Verantwortlicher: Bernd Schnabel

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte und Leistungen, die von der XD Solution GmbH für den Auftraggeber geliefert bzw. erbracht werden.

1.2. Unser Produkt- und Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Auftraggeber, die als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind. Verbraucher sind nicht berechtigt, die Leistungen der XD Solution GmbH zu beauftragen bzw. deren Produkte zu beziehen. XD Solution behält sich vor, entsprechende Nachweise wie z.B. Handelsregisterauszüge oder Gewerbenachweise anzufordern.

1.3. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch bevollmächtigte Vertreter ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4. Der Auftraggeber kann die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website “xd-solution.com“ abrufen und ausdrucken.

1.5. Die Regelung des § 312i Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 - 3 BGB bezüglich der dort genannten Pflichten im elektronischen Rechtsverkehr wird ausdrücklich abbedungen.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren eine Zusammenarbeit bezüglich der Produkte und Leistungen, welche XD Solution GmbH unter der Seite https://xd-solution.com zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung anbietet.

3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

3.1 Das Anlegen eines Auftrages im Backend des Auftraggebers begründet noch kein Zustandekommen eines Vertrages.

3.3 Ein Vertrag mit XD Solution kommt erst durch die vom Auftraggeber getätigte Bestellung in Textform oder durch geleistete Vorauszahlung in der gemäß dem Auftrag zu entrichtenden Höhe zustande.

3.4 Die XD Solution GmbH behält sich vor, ihr vom Auftraggeber erteilte Aufträge nicht anzunehmen bzw. von mit diesem geschlossenen Verträgen aus folgenden Gründen zurückzutreten:

  1. Die geladene(n) Datei(en) entsprechen nicht den Bedingungen/Formaten, welche auf der Bestellseite angegeben sind.
  2. Die Dateien und Vorlagen entsprechen in Ihrem Umfang nicht den Angaben, welche vom Kunden im Bestellvorgang gemacht wurden.
  3. Die Qualität der Vorlagen (Designs, Dateien etc.) nicht gegeben ist, eine Umsetzung der gewählten Produkte zu ermöglichen.
  4. Die bezahlte Summe entspricht nicht der bei Auftragserstellung ausgewiesenen Summe.
  5. Die angewiesene Zahlung durch den Auftraggeber oder dessen Bank zurückgezogen wird.

Die XD Solution GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über den Rücktritt bzw. die Nichtannahme des Auftrags in Kenntnis zu setzen. Die XD Solution GmbH wird dem Auftraggeber in diesem Fall umgehend - spätestens binnen 14 Tagen, nachdem die XD Solution GmbH ihn über den Rücktritt bzw. die Nichtannahme informiert hat - die ggf. von ihm bereits geleisteten Zahlungen wieder erstatten.

4. LEISTUNGSUMFANG

4.1 Der konkrete Umfang der von der XD Solution GmbH zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung, welche auf der Bestellseite der Website von XD Solution GmbH (https://xd-solution.com) abgerufen werden kann.

4.2. Ist zwischen der XD Solution GmbH und dem Auftraggeber vereinbart, dass die XD Solution GmbH die Leistungen bzw. Produkte gemäß den speziellen Anforderungen und Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen hat, wird der Auftraggeber der XD Solution GmbH vorab eine entsprechende Spezifikation in Textform zur Verfügung stellen, in der die Eigenschaften, der Funktionsumfang sowie die Anordnung und die graphische Gestaltung der von der XD Solution GmbH zu erstellenden Website näher beschrieben und erläutert sind. Die XD Solution GmbH wird die Spezifikation des Auftraggebers auf ihre Durchführbarkeit hin überprüfen. Sollten sich danach noch Änderungen ergeben, werden die Parteien die Spezifikation entsprechend anpassen. Die XD Solution GmbH wird sodann auf der Grundlage der letzten, von beiden Parteien freigegebenen Version der Spezifikation die Website erstellen und dem Auftraggeber anschließend auf einem von ihr benannten Server zugänglich machen.

4.3 Die XD Solution GmbH wird den Auftraggeber auf dessen Wunsch per Mail über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber hat dabei die Möglichkeit, die Benachrichtigungsfunktion zu einzelnen Arbeitsständen innerhalb seines Backend zu (de)aktivieren.

5. PREISE/ ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Die auf der Bestellseite der Website genannten Preise verstehen sich in netto zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

5.2. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse und kann vom Auftraggeber per Kreditkarte, per Lastschriftverfahren oder per Vorab-Überweisung geleistet werden. Sofern ausreichende Bonitätsnachweise vorliegen, kann die XD Solution GmbH auch eine Abrechnung nach Fertigstellungsabschnitten anbieten.

5.3. Der Auftraggeber hat der XD Solution GmbH anfallende Bankkosten für Rücklastschriften zu erstatten, sofern der Auftraggeber die Rücklastschriften zu vertreten hat.

5.4. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so ist die XD Solution GmbH berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5.5. Bei Verzug des Auftraggebers ist die XD Solution GmbH außerdem berechtigt, die Auslieferung weiterer, vom Auftraggeber bestellter Produkte einzustellen, bis sämtliche fällige Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, vom Auftraggeber beglichen worden sind.

6. NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGSWÜNSCHE

6.1. Sollte der Auftraggeber der XD Solution GmbH während der Erstellung der Website Änderungswünsche mitteilen, wird die XD Solution GmbH prüfen, ob die Änderungen technisch durchführbar sind und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für die XD Solution GmbH ergibt.

6.2. Die XD Solution GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich in Textform über das Ergebnis der Prüfung gemäß Absatz 1 unterrichten. Die Parteien verpflichten sich, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Stellungnahme der XD Solution GmbH in Textform über eine Anpassung des vertraglichen Leistungsgefüges, insbesondere über ggf. erforderliche Abänderungen des Zeitplans und über eine Zusatzvergütung der XD Solution GmbH für entstehenden Mehraufwand zu verhandeln. Ggf. zwischen den Parteien vereinbarte Fertigstellungstermine verschieben sich jeweils entsprechend der Dauer der Prüfung und anschließend zwischen den Parteien geführten Verhandlungen.

6.3. Können sich die Parteien nicht innerhalb der in Abs. 2 genannten Frist über eine infolge von Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers vorzunehmende Vertragsanpassung einigen, so hat die XD Solution GmbH die Website anhand der ursprünglichen, von den Parteien freigegebenen Spezifikation zu erstellen.

7. ABNAHME

7.1. Sollte zwischen den Parteien die Durchführung einer Abnahme vereinbart sein, verpflichtet sich die XD Solution GmbH, dem Auftraggeber nach Fertigstellung der Website durch angemessene Abnahmetests das Vorhandensein der in der freigegebenen Spezifikation niedergelegten Anforderungen und Beschaffenheiten nachzuweisen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den Vorgaben der Spezifikation entspricht. Die Abnahme ist in Textform zu erklären. Ggf. festgestellte kleinere Mängel sind in der Abnahmeerklärung festzuhalten. Sollten sich die Parteien nachträglich gemäß Ziffer 6. oder im Rahmen der Durchführung des Testing auf die Vornahme von Änderungen bzw. Erweiterungen einigen, so ist für die Abnahme der jeweils letzte Entwicklungsstand, welcher nach entsprechender Fertigstellungsanzeige durch die XD Solution GmbH vom Auftraggeber geprüft und freigegeben worden ist, maßgeblich.

7.2. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Die XD Solution GmbH kann zur Abgabe der Abnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Website als abgenommen gilt.

8. NUTZUNGSRECHTE

8.1. Die XD Solution GmbH räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die von ihr erstellte Website insgesamt im Internet zu nutzen. An dem von der XD Solution GmbH im Rahmen des Auftrags erstellten Code räumt die XD Solution GmbH dem Auftraggeber ein nicht-ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Die Einräumung der genannten Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die von ihm geschuldete Zahlung vollständig an die XD Solution GmbH bezahlt hat.

8.2. Der Auftraggeber räumt der XD Solution GmbH an den ihr zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalten die für die auftragsgemäße Erstellung der Website erforderlichen weltweiten Nutzungsrechte ein. Die XD Solution GmbH verpflichtet sich, die ihr vom Auftraggeber überlassenen Materialien und Inhalte weder für eigene noch für Zwecke Dritter zu nutzen und/oder zu verwerten.

9. MÄNGELHAFTUNG

9.1. Die XD Solution GmbH übernimmt die Gewähr dafür, dass die Website den Vorgaben der letzte, von den Parteien freigegebenen Spezifikation bzw. der letzten, vom Auftraggeber freigegebenen Version gemäß Ziffer 7.1. Satz 5 entspricht.

9.2. Der Auftraggeber hat die Website unverzüglich nach deren Zugänglichmachen durch die XD Solution GmbH, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der XD Solution GmbH unverzüglich Anzeige zu machen.

9.3. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Website als genehmigt, es sei denn, dass er sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

9.4. Die Mängelhaftung von der XD Solution GmbH erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler des Auftraggebers verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Auftraggeber die Website ohne Zustimmung von der XD Solution GmbH selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht unzumutbar erschwert wird.

9.5. Die Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt ein Jahr ab Abnahme.

10. HAFTUNG

10.1. Eine uneingeschränkte Haftung von der XD Solution GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz besteht nur, soweit die ihr zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die XD Solution GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. „Kardinalpflicht“). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist der Umfang der Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.2. Die XD Solution GmbH sichert während der Projektlaufzeit regelmäßig die aktuellen Entwicklungsstände und haftet für deren Verfügbarkeit/Wiederherstellung. Die von der XD Solution GmbH zu Entwicklungs- und Testzwecken zur Verfügung gestellten Systeme beinhalten lediglich Testdaten und sind nicht zur Erfassung von Echtdaten ausgelegt. Daher haftet die XD Solution GmbH nicht für einen eventuellen Datenverlust, falls der Kunde bereits mit der Contentpflege vor Bereitstellung auf dem Produktivsystem beginnt. Sofern die XD Solution GmbH auf dem System des Auftraggebers oder eines Kunden des Auftraggebers arbeitet, sichert der Auftraggeber zu, unmittelbar vor und regelmäßig während der Arbeiten Datensicherungen durchzuführen sowie deren Wiederherstellbarkeit in einem angemessenen Zeitraum sicherzustellen.

10.3. Die vorstehenden Regelungen gemäß Ziffer 10.1. und 10.2. gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der XD Solution GmbH.

10.4. Die XD Solution GmbH ist für die Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, nicht verantwortlich. Insbesondere ist sie auch nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die XD Solution GmbH wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalten resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, die XD Solution GmbH von jeder Haftung gegenüber Dritten freizustellen und der XD Solution GmbH die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

10.5. Im Übrigen sind jegliche Schadensersatzansprüche gegen die XD Solution GmbH ausgeschlossen, falls sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt. Hiervon unberührt bleibt jedoch die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der schuldhaften Verletzung des Körpers oder der Gesundheit und die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

11. VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

Die XD Solution GmbH verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und auch nach dessen Beendigung über alle ihm durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten vertraulichen Daten Stillschweigen zu bewahren. Die XD Solution GmbH ist im Rahmen der Vertragserfüllung befugt, die ihr bekannt gewordenen vertraulichen Daten an Subdienstleister weiterzugeben. Subdienstleister sind entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichtet.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13. 1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge.

13.2. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten wird Mannheim als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die XD Solution GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Geschäfts- oder Wohnsitz zu verklagen.